Neben den klassischen Bereichen der Buchhaltung, Löhne und Abschlüsse für Einzelunternehmer und Gesellschaften sowie der Anfertigung von Einkommensteuererklärungen liegt ein Schwerpunkt in der gestaltenden Beratung. Dazu gehört die Prüfung von Verträgen, insbesondere von Gesellschaftsverträgen, Erbfolgeregelungen und Eheverträgen, in steuerlicher Hinsicht.
Rechtliche und insbesondere steuerrechtliche Beratungen müssen sich jedoch immer der wirtschaftlichen Vernunft unterordnen. Deshalb bieten wir Ihnen auch eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere Vermögensplanung mit Finanzierungsberatung, an.
Mandantenspezifische betriebswirtschaftliche Auswertungen mit graphischen Diagrammen und unterjährigen Besprechungen und laufende Steuerplanungen fertigen wir auf Wunsch für Sie an.
Diese Kombination betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Beratung ergibt im Interesse des Mandanten eine runde Gesamtberatung.
Unser Angebot umfasst folgende Leistungen: